Am Beispiel Homonersatztherapie, die jetzt wohl sicher schon 40 Jahre alt ist, sieht man doch, wie das lÀuft.
Erst werden Therapien entwickelt.
Dann erscheinen die ersten kleineren Studien, die ĂŒber negative Folgen berichten.
Darauf folgen in der Regel eine Unzahl an Studien, darunter meist mehrere Metastudien, die die negativen Folgen als nicht existent widerlegen.
In dieser Zeit erscheinen dann auch noch ein paar vereinzelte neue Studien, die die negativen Folgen bestÀtigen.
Die groĂen Studien werden als beweiskrĂ€ftig hingestellt, die kleinen als nicht wirklich aussagekrĂ€ftig.
Man spricht von nicht bestÀtigten Risiken und diese werden Jahrzehnte! ignoriert.
Die Behandlung mit Hormonen in den Wechseljahren bleibt somit lange Zeit Stand der medizinischen Behandlung in den Wechseljahren.
Ărzte haben aber ebenso nach dem aktuellen Stand der Medizin zu behandeln wie Techniker ihre Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu errichten haben.
Deshalb ist die Freiheit in der Behandlung, wenn man ehrlich ist, nur relativ. Und nicht nur das. Ărzte werden oft auch von den Ihnen vorgesetzten Stellen getadelt und mit Konsequenzen bedroht, wenn sie nicht nach dem aktuellen Stand der Medizin handeln, sowie ganz konkret angewiesen bestimmte MaĂnahmen durchzufĂŒhren und ihren Patienten eindringlich anzubieten. DafĂŒr gibt es ja die jeweils gĂŒltigen Leitlinien.
Ărzte sind die Exekutive dieses Systems. Sie haben ihren Patientinnen diese Hormone verschrieben und nicht die Pharmaindustrie, auch wenn hier die Pharmareferenten sicher eine nicht unerhebliche Rolle spielen mögen.
Sie sind per Gesetz verpflichtet ĂŒber Risiken aufzuklĂ€ren. Es ist aber hinlĂ€nglich bekannt, dass viele das nur sehr unzureichend tun. Alleine, es wird ihnen eh nicht bezahlt und im Falle offiziell nicht anerkannter Studien erĂŒbrigte es sich sowieso.
Nur, das auch da rein rechtlich jede Patientin selbst entschieden hat, ob sie dieser Behandlung zustimmt.
Denn der Behandlungsvertrag mit dem Arzt wird erst durch die Zustimmung des Patienten in die vorgeschlagene Behandlung rechtswirksam. Es sei denn er ist nicht in der Lage selbst zuzustimmen, da er entmĂŒndigt, nicht im Besitz seiner geistigen KrĂ€fte oder ohne Bewusstsein ist.
Deshalb kann niemand einem Menschen diese Zustimmungspflicht zu einer Behandlung abnehmen.
Nachdem es also vor 30 Jahren schon mehrere kleine Studien gab, die das Krebsrisiko betonten, dass von vielen anderen Studien widerlegt wurde, haben erst die britische Million Women Study und eine weitere groĂe amerikanische so eindeutig gezeigt, dass das Krebsrisiko erhöht ist, dass die ErklĂ€rung von uns Ulla 2003 ins Internet gesetzt wurde.
Senatspressestelle - Bundesgesundheitsministerin fordert mehr AufklĂ€rung ĂŒber Hormonersatztherapie
Doch bis heute haben z.B. die FrauenÀrzte-im-Netz die
Hormonersatztherapie - Das Mittel der Wahl als Empfehlung auf ihrer HP.